Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
BK-Telekommunikation ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EN 301 549 zugänglich zu gestalten. Maßstab ist WCAG 2.1 Stufe AA.
Konformitätsstatus
Diese Website ist nach unserer Einschätzung weitgehend konform mit WCAG 2.1 AA. Die Seiten wurden mit einem automatisierten Prüfwerkzeug getestet und erreichen dort die volle Punktzahl im Bereich Barrierefreiheit. Zusätzlich wurden Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, Überschriftenhierarchie, Alternativtexte und das Verhalten bei reduzierter Bewegung manuell geprüft.
Eine automatisierte Prüfung kann nicht alles abdecken. Wir geben deshalb bewusst keine pauschale Konformitätszusage ab, sondern beschreiben unten, was bekannt ist.
Was umgesetzt ist
- Alle Inhalte und Bedienelemente sind mit der Tastatur erreichbar; der Fokus ist sichtbar.
- Ein Sprunglink am Seitenanfang führt direkt zum Hauptinhalt.
- Aufklappbare Bereiche (Leistungen, häufige Fragen) sind als Schaltflächen ausgezeichnet und melden ihren Zustand an Screenreader.
- Alle inhaltstragenden Bilder haben Alternativtexte; dekorative Bilder sind als solche gekennzeichnet.
- Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen, Fehler werden im Text erklärt und nicht nur über Farbe.
- Animationen werden abgeschaltet, wenn im Betriebssystem „Bewegung reduzieren" eingestellt ist.
- Die Schriftgröße lässt sich vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen; über das Bedienhilfen-Symbol unten links sind Schriftgröße, Kontrast und Bewegung zusätzlich einstellbar.
Bekannte Einschränkungen
Uns sind derzeit keine Einschränkungen bekannt. Sollte Ihnen eine auffallen, teilen Sie sie uns bitte mit — wir bessern nach.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen eine Barriere auffällt oder Sie Inhalte in einer anderen Form benötigen, schreiben Sie an info@bpo-langen.com oder rufen Sie an: +49 6103 2001330. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Für Hessen ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Magdeburg.